Medienmitteilung mit Sperrfrist

Kanton, KWO und Verbände einigen sich über grosse Speicherprojekte

Der Kanton Bern, die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) und Verbände haben sich in einem konstruktiven Dialog auf umfassende zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft für die Speicherprojekte der KWO verständigt. Diese Einigung schafft die Voraussetzung für die Speicherausbauvorhaben Trift und Vergrösserung Grimselsee. Für das noch weniger weit fortgeschrittene dritte Projekt, Vergrösserung Oberaarsee, legt sie zudem den Grundstein. Alle Beteiligten blicken zufrieden auf die Ergebnisse dieses Dialogs – eine Pionierleistung – zurück. Die Vereinbarung priorisiert die besonders wichtige Winterstromproduktion bei gleichzeitiger Optimierung von Natur- Landschaftsschutz.  


03.12.2025 Autor:in – Gemeinsame Medienmitteilung des Kantons Bern, der Kraftwerke Oberhasli AG und der beteiligten Verbände

Vereinbart wurden zwischen Kanton Bern, KWO und Verbänden unter anderem: Nutzungsverzichte diverser Fliessgewässer und Fliessgewässerabschnitte für die Stromproduktion durch den Kanton, Beitragsleistungen der KWO zum Rückbau von Fassungsbauwerken an der Simme und an der Emme, Bau- und Nutzungsbeschränkungen für drei Gletschervorfelder sowie die Errichtung einer von der KWO finanzierten Stiftung zur Sicherstellung des langfristigen Unterhalts von anderweitigen Aufwertungs- und Revitalisierungsmassnahmen.

Mit diesen erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen werden Zusatzvorgaben der Gemeinsamen Erklärung des «Runden Tisch Wasserkraft» von 2021 und des seit Januar 2025 geltenden Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien für grosse Speicherausbauprojekte umgesetzt. Die nun vorliegenden Vereinbarungen sind eine Pionierleistung. In einem konstruktiven Dialog zwischen Behörden, Umweltorganisationen und der Stromproduzentin ist es gelungen, eine von allen Beteiligten mitgetragene Lösung zu finden.  Am 16. September 2025 haben die Parteien die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und heute die entsprechenden Vereinbarungen unterzeichnet.

Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft

Die Ausbauprojekte Neubau Speichersee sowie Kraftwerk Trift und Vergrösserung Grimselsee der KWO gehören zu den 15 Speicherausbauvorhaben, für welche der «Runde Tisch Wasserkraft» in seiner gemeinsamen Erklärung vom 13. Dezember 2021 vertiefte Abklärungen empfohlen hat. Diesen Projekten attestiert das seit 1. Januar 2025 in Kraft stehende Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung für die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz. Sowohl die Gemeinsame Erklärung des «Runden Tisch Wasserkraft» als auch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien geben vor, dass für die 15 grossen Speicherausbauvorhaben zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft umzusetzen sind. Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt diese Bestrebungen und ist bereit, künftig naturnahe oder wenig beeinträchtigte Fliessgewässer und -abschnitte von einer Nutzung durch neue oder wesentlich erweiterte (Klein-)Wasserkraftwerke auszunehmen.

«Grimsel-Dialog» führte zu Konsens unter allen Dialogpartnern

Über solche und andere zusätzliche Ausgleichsmassnahmen für die Speicherausbauprojekte der KWO haben Vertreter des Kantons Bern, der KWO und der Verbände seit dem 18. September 2024 im sogenannten «Grimsel-Dialog» verhandelt. Die beteiligten Parteien berieten über die Dauer eines Jahres die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft für die Speicherausbauprojekte der KWO. Involviert in die Verhandlungen waren kantonale Behördenvertreter vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) und vom Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), die KWO, die Verbände WWF Schweiz, WWF Bern, Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, Pro Natura Bern, Aqua Viva, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Schweizer Alpen-Club SAC, Schweizerischer Fischerei-Verband, Bernisch Kantonaler Fischerei-Verband sowie die Standortgemeinden Guttannen und Innertkirchen. Zudem fanden bilaterale Dialog-Sitzungen zwischen Kanton und Verbänden für die Aushandlung der unten beschriebenen Gewässernutzungsverzichte statt. 

Resultat des «Grimsel-Dialog» sind breit abgestützte, vollständige Massnahmenpakete über die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft für die beiden Projekte Trift und Vergrösserung Grimselsee sowie ein Teilpaket für das noch weniger weit fortgeschrittene dritte Projekt Vergrösserung Oberaarsee. Die Verbände sichern dem Kanton Bern und der KWO zu, keine Beschwerden gegen die nötigen Konzessionsanpassungen und -ergänzungen für den Ausbau der KWO-Speicherprojekte einzulegen. Durch ihre Beteiligung am «Grimsel-Dialog» konnten die Verbände der Natur in diesem Prozess eine Stimme verleihen. Die Organisationen haben sich dafür engagiert, dass die geplanten Projekte den geltenden Umweltgesetzen entsprechen und die vorgeschriebenen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen einen möglichst grossen Wert für Natur und Landschaft erbringen.

Reste des Triftgletschers mit Geländebecken und natürlichem See

Gewässernutzungsverzichte, Schutz von Gletschervorfeldern, Einrichten einer Stiftung

Im Rahmen des «Grimsel-Dialog» erarbeiteten Kanton, KWO und die Verbände eine Bewertungsmethode, die sogenannte «Berner Methode». Die Methode ermöglicht es, die Eingriffe der KWO-Speicherausbauvorhaben in Natur und Landschaft sowie den ökologischen und landschaftlichen Mehrwert der vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen zu bewerten. So lässt sich der angemessene Umfang der Massnahmen festlegen. Für die Ausbauvorhaben der KWO wurden in den nun vorliegenden Vereinbarungen einzelne Massnahmenpakete festgelegt (vollständig für die Projekte Trift und Vergrösserung Grimselsee, teilweise für das noch weniger weit fortgeschrittene Projekt Vergrösserung Oberaarsee). 

In diesen Massnahmenpaketen enthalten sind nebst direkt von der KWO umgesetzte oder finanzierte Massnahmen unter anderem auch durch den Kanton Bern zugesicherte Nutzungsverzichte von 53 kantonalen Fliessgewässern oder Fliessgewässerabschnitten für den Bau von neuen Wasserkraftwerken oder erhebliche Erweiterungen von bestehenden Wasserkraftwerken (bezeichnet als «Gewässernutzungsverzichte», Auflistung der betreffenden Fliessgewässer und Fliessgewässerabschnitte in der Beilage). Diese Nutzungsverzichte basieren auf der mit der Wasserstrategie 2010 vorgenommenen Nutzen-Schutz-Abwägung. Dementsprechend sind an vielen der betroffenen Hauptgewässer neue Wasserkraftwerke bereits heute entweder nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen umsetzbar. Nun werden diese dauerhaft vor weiteren Eingriffen geschützt. Konkret haben sich die Parteien auf die folgenden Massnahmenpakete geeinigt:

 

Massnahmenpaket Trift

  • Gewässernutzungsverzichte an 18 Fliessgewässern oder Fliessgewässerabschnitten im Kanton Bern
  • Rückbau des Simmewehrs des Wasserkraftwerks Spiez
  • Bau- und Nutzungsbeschränkungen im Gletschervorfeld Steingletscher (Konzessionsgebiet KWO)
  • Errichten einer Stiftung durch KWO zur Sicherstellung des langfristigen Unterhalts von anderweitigen Aufwertungs- und Revitalisierungsmassnahmen

 

Massnahmenpaket Vergrösserung Grimselsee

  • Gewässernutzungsverzichte an 29 Fliessgewässern oder Fliessgewässerabschnitten im Kanton Bern
  • Rückbau von zwei Kleinwasserkraftwerken an der Emme (Bätterkinden und Hagerhüsli)
  • Artenreiche Wiesen: Biodiversitätsförderung durch konzeptionelle und finanzielle Unterstützung von Projekten zum langfristigen Erhalt der Flächen und Qualität sowie der Vernetzung von wertvollen, ansonsten vergandenden Kulturlandschaften
  • Bau- und Nutzungsbeschränkungen in den Gletschervorfeldern Bächli- und Grubengletscher (Konzessionsgebiet KWO)
  • Errichten einer Stiftung durch KWO zur Sicherstellung des langfristigen Unterhalts von anderweitigen Aufwertungs- und Revitalisierungsmassnahmen

 

Massnahmenpaket Vergrösserung Oberaarsee

  • Gewässernutzungsverzichte an 6 Fliessgewässern oder Fliessgewässerabschnitten im Kanton Bern
  • Weitere Massnahmen seitens KWO noch offen

Beschwerde des Grimselvereins gegen Trift-Ausbau bleibt hängig

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat mit Beschluss vom 8. Juni 2023 die Gesamtkonzession der KWO für die Nutzbarmachung der Wasserkräfte im Oberhasli um das Nutzungsrecht für das Ausbauvorhaben Trift erweitert. Gegen diesen Beschluss ist derzeit noch eine Beschwerde des Grimselvereins hängig, welcher auf eine Teilnahme am «Grimsel-Dialog» verzichtet hat, und diese Beschwerde aufrechterhält. Für das Projekt Vergrösserung Grimselsee hat die KWO am 28. Mai 2024 ein aktualisiertes Konzessionsgesuch eingereicht. Über dieses Gesuch wird der Grosse Rat des Kantons Bern voraussichtlich in der Herbstsession 2026 befinden. Für das Projekt Vergrösserung Oberaarsee liegt bisher erst eine grobe Machbarkeitsstudie vor.

Oberaarsee der KWO mit Staumauer, Gletscher im Hintergrund

Kontakt für weiterführende Informationen:

Das Wichtigste zusammengefasst

Einigung erzielt: Kanton Bern, KWO und führende Verbände einigen sich auf 
umfangreiche zusätzliche Massnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft.

Grundlage für Ausbau der Speicherausbauprojekte: Die Vereinbarungen komplettieren die Konzessionsgesuche für die beiden Speicherausbauprojekte Trift und Vergrösserung Grimselsee der KWO. Für das weniger weit fortgeschrittene dritte Speicherausbauvorhaben Vergrösserung Oberaarsee legen sie zudem einen Grundstein.

Beschwerdeverzicht der Verbände: Die beteiligten Verbände verpflichten sich, auf Rechtsmittel bei den beiden bereits hängigen Konzessionsprojekte Trift und Vergrösserung Grimselsee zu verzichten.

Umfassendes Massnahmenpaket:

  • 53 Fliessgewässer oder Gewässerabschnitte werden im Kanton Bern von einer Nutzung für den Bau von neuen Wasserkraftwerken oder wesentliche Erweiterungen von bestehenden Wasserkraftwerken ausgenommen
  • Rückbau von Fassungsbauwerken an der Simme und an der Emme
  • Bau- und Nutzungseinschränkungen in drei sensiblen Gletschervorfeldern
  • Biodiversitätsförderung durch konzeptionelle und finanzielle Unterstützung von Projekten zum langfristigen Erhalt der Flächen und Qualität sowie der Vernetzung von wertvollen, ansonsten vergandenden Kulturlandschaften
  • Errichtung einer Stiftung zur Sicherstellung des langfristigen Unterhalts von anderweitigen Aufwertungs- und Revitalisierungsmassnahmen

«Berner Methode» als Bewertungsgrundlage: Die gemeinsam entwickelte Methode ermöglicht eine transparente Bewertung sowohl der mit dem jeweiligen Projekt verbundenen Eingriffen in die Natur und die Landschaft als auch des ökologischen und landschaftlichen Werts von möglichen Massnahmen und bildet ein wichtiges Instrument für die Festlegung von angemessenen Massnahmenpaketen.

Konstruktiver Dialog als Erfolgsfaktor: Der von der KWO initiierte «Grimsel-Dialog» zeigt, dass gemeinsame, tragfähige Lösungen zwischen Behörden, Verbände und Energieunternehmen möglich sind.

grimselstromaktuell

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