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Die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge rund um den «Grimsel-Dialog» kurz erklärt.

Wer hat jetzt mit wem gesprochen? Wofür sind diese Ausgleichsmassnahmen überhaupt? Was ist herrenloses Land und was hat all das mit dem Stromgesetz zu tun? Die wichtigsten Antworten im kurzen, untenstehenden Glossar.

14.01.2026

Stromgesetz

Das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» wurde im Juni 2024 von der Stimmbevölkerung mit knapp 70% der Stimmen gutgeheissen und ist seit Anfang 2025 in Kraft. Ziel ist die Förderung der einheimischen Stromproduktion, insbesondere im Winterzur Stärkung der Versorgungssicherheit. Grosswasserkraft und Speicher spielen dabei eine zentrale Rolle.

Die Projekte Trift und Vergrösserung Grimselsee sind im neuen Gesetz direkt verankert. Mit 16 Projekten sollen bis 2040 rund 2TWh zusätzliche Winterenergie entstehen. Für die 16 Projekte gibt das Gesetz gewisse Sonderregelungen vor. Im Gegenzug verlangt es, dass bei diesen Projekten zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zum Schutz der Biodiversität und der Landschaft umgesetzt werden.

«Grimsel-Dialog»

Der Dialog ist eine Initiative der KWO im Zusammenhang mit den Ausbauprojekten Vergrösserung Grimselsee und Trift. Ziel der Gespräche war die koordinierte Festlegung der gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für das Projekt Vergrösserung Grimselsee. Die erste Phase dieser Gespräche dauerte von Mai 2023 bis Juni 2024.

Seit September 2024 verhandelten Kanton, Verbände und KWO in einer zweiten Phase die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft gemäss neuem Stromgesetz. Dies für die Projekte Vergrösserung Grimselsee und Trift. Beim Start der Gespräche galten als Grundlage die Vorgaben des Runden Tisch Wasserkraft, auf die das Stromgesetz abstützt. Die Vorgaben sehen vor, dass derartige Ausgleichsmassnahmen zwischen der Projektantin, dem Standortkanton und den Umweltverbänden ausgehandelt und festgelegt werden. Die KWO hat zusätzlich auch die Standortgemeinden Innertkirchen und Guttannen in diese Verhandlungen einbezogen. Das Verhandlungsergebnis wurde in insgesamt drei Vereinbarungen festgehalten (zwei Vereinbarungen zwischen der KWO und den Umweltverbänden und eine Vereinbarung zwischen dem Kanton und den Umweltverbänden). Die Vereinbarungen wurden am 8. Dezember 2025 in Bern unterzeichnet. 

Ökologische Ersatzmassnahmen und Ausgleichsmassnahmen

Diese beruhen auf dem Natur- und Heimatschutzgesetz sowie dem Gewässerschutzgesetz und kommen seit über 30 Jahren zur Anwendung bei Konzessionserneuerungen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Konzessionsgesuche für die Ausbauvorhaben der KWO. Eingriffe in Natur- und Landschaft durch den Bau von Speicherseen müssen per Gesetz mit geeigneten Massnahmen kompensiert werden. Diese Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen haben im Konzessionsgebiets des Kraftwerksbetreibers zu erfolgen.

Zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft

Die Umsetzung von zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft ist eine verbindliche Vorgabe für grosse Speichervorhaben, die mit dem Stromgesetz in Kraft trat. Die Festlegung dieser zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen erfolgt im Dialog zwischen Projektantin, Kanton und Umweltverbänden. Umfang, Ausgestaltung und Ausführung werden zwischen diesen drei Parteien verhandelt. Diese zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen können inner- und ausserhalb des Konzessionsgebiet des Kraftwerksbetreibers umgesetzt werden. Entsprechend war im Dialog auch die Mitarbeit des Kantons wichtig.

Gesellschaftliche und touristische Ausgleichsmassnahmen

Damit sind Massnahmen gemeint, die die Belastungen (z.B. Bauplätze, Deponien), welche durch eine Grossbaustelle in bewohntem Gebiet entstehen können, nach Möglichkeit verringern und kompensieren. Die Massnahmen sind eine Forderung der Gemeinde. Die KWO ist sich ihrer Verantwortung für die regionale Bevölkerung in grossem Masse bewusst und hat sich mehrmals zu derartigen Massnahmen bekannt. Diese müssen gemeinsam festgelegt werden, sind freiwillig und nicht gesetzlich definiert oder verankert. 

Grundeigentümer

Die Grundeigentümer besitzen Grundstücke im Baustellenbereich des Trift-Projekts. Für temporäre Installationen wie Deponien ist die KWO auf deren Kooperation angewiesen. Mit den verschiedenen Eigentümern wurden in Gesprächen Grundlagen für finanzielle Entschädigungen und Wiederinstandstellungen geschaffen. Inzwischen haben mehrere Grundeigentümer ihre Unterstützung für das Projekt zurückgezogen, solange die KWO und der Kanton nicht auf die Forderungen der Gemeinde Innertkirchen in ihrer Gesamtheit eingehen. Grundeigentümer und Gemeinde haben dies in entsprechenden Schreiben der KWO und dem Verwaltungsrat mitgeteilt.

Herrenloses Land

Ein beträchtlicher Teil des Gebiets am Steingletscher gehört bereits heute der KWO. Durch die Gletscherschmelze wird neues Land im Hochgebirge freigelegt. Das Land hat bisher keinen Eigentümer, ist also sogenannt herrenlos, und steht unter der Hoheit des Kantons. Der Kanton kann sich als Eigentümer des Landes in das Grundbuch eintragen lassen. Eine Vernehmlassung zur Änderung der gesetzlichen Regelungen für das heute noch herrenlose kulturunfähige Land im Kanton Bern läuft derzeit. Umweltverbände wollten das Gebiet am Steingletscher unter Schutz stellen, was die Gemeinde Innertkirchen und die KWO klar ablehnten. 

Gewässernutzungsverzichte

Die Verzichte sind Teil der zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft auf Kantonsgebiet. Ausgehandelt wurden sie bilateral zwischen Kanton Bern und Umweltverbänden. Die KWO war nicht Teil dieser Verhandlungen. Zugunsten der beiden Projekte Trift und Grimselsee werden 47 Hauptgewässer für den Neubau sowie die wesentliche Erweiterung von Wasserkraftwerken gesperrt. Grundsätzlich sind bereits heute alle definierten Gewässer auf der gesamten Länge geschützt, bei 13 ist der Schutz auf bestimmte Abschnitte beschränkt. Bei 37 der 47 Gewässer besteht bereits heute kein Potential für die Realisierung eines neuen Grosswasserkraftwerks (Jahresproduktion kleiner als 10 GWh). 

Simmewehr

Bestehende Wasserkraftanlagen müssen gemäss Vorgaben des Bundes ökologisch saniert werden. Das Simmewehr stellt heute ein Wanderhindernis für Fische dar. Die Betreiberin BKW hat 2022 eine Sanierungsvariante beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht, Abklärungen auf mehreren Ebenen laufen derzeit. Im «Grimsel-Dialog» schlugen Umweltverbände vor, dass sich die KWO an Restkosten für den Rückbau beteiligt, um die Chancen für eine positive Beurteilung durch das BAFU zu erhöhen. Ein Zeitplan für den Rückbau besteht nicht; fachliche, technische und finanzielle Fragen sind noch offen. Der Lead für die Abklärungen liegt beim Kanton Bern, eine zentrale Rolle spielt auch das BAFU.

Weitere Informationen über die Zukunft des Simmewehrs.

Konzessionserneuerung und Heimfall

Für die Nutzung des Wassers für die Stromerzeugung erhalten die Betreiber eine Konzession des Kantons. Im Gegenzug zahlen sie Wasserzinsen, Steuern und Abgaben. Eine neue Konzession gilt maximal 80 Jahre. Über die Vergabe der Konzession entscheidet der bernische Grosse Rat. Nach Ablauf der Konzession gehen die Anlagen bei der Ausübung des sogenannten Heimfalls an den Kanton, der sie selbst betreiben kann. Oder er kann die Konzession erneut vergeben und die Betreibung Dritten überlassen. Aktuell diskutiert das bernische Parlament unter anderem die künftige Zusammensetzung des KWO-Aktionariats: Heute gehören 1/2 der BKW und je 1/6 den städtischen Energieversorgern ewb, iwb und ewz.

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