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Der «Grimsel-Dialog» und das Trift-Projekt: Die Hintergründe


21.12.2025

Ausgangslage und Sachverhalt zum Trift-Projekt

Die KWO plant im Gadmental mit dem Bau des Speichersees und Kraftwerks Trift ein grosses Wasserkraftprojekt. Das Projekt Trift ist ein Projekt vom Runden Tisch Wasserkraft (Ausbau Speicherkapazität) und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Der Ausbau trägt zur Energielücke in den Wintermonaten und zur Stabilisierung des Stromnetzes bei. Im Speichersee Trift können 85 Mio. Kubikmeter Wasser gespeichert werden. Die jährliche Produktion beträgt 145 Gigawattstunden erneuerbare Energie. Die voraussichtlichen Investitionskosten betragen CHF 452 Millionen (Stand 2023). 

Die KWO hat 2017 das Konzessionsgesuch für den Neubau des Kraftwerks Trift mit einem Speichersee eingereicht. Vor der Einreichung dieses Gesuchs fand ein breit abgestützter, partizipativer Prozess mit verschiedenen Verbänden und den Standortgemeinden statt und die KWO einigte sich mit allen Stakeholdern auf verschiedene Kompromisse, was Stromproduktion und Umweltaspekte des Trift-Projekts betraf. Die KWO informiert die Talbevölkerung von Gadmen sowie die Standortgemeinde Innertkirchen seit 2017 mindestens einmal jährlich in einer öffentlichen Veranstaltung transparent über den Stand des Ausbauvorhabens Trift und dessen Entwicklungen.

Im Juni 2023 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Konzession für das Trift-Projekt erteilt. Im Dezember 2023 reichten die Umweltorganisation Aqua Viva und der Grimselverein Beschwerde gegen die Konzessionserteilung ein. Aqua Viva hat die Beschwerde mittlerweile zurückgezogen. Sobald die KWO die rechtskräftige Konzession hat, folgt das Baubewilligungsverfahren. Ob und wann das Projekt realisiert wird, ist heute nicht klar. Für die Bauzeit für die Realisierung des Projekts Trift rechnet die KWO mit mindestens 8 Jahren. 

Die ganzjährige Grossbaustelle mit Installationsplätzen, Deponien und sozialen Einrichtungen im Tal bringt für das bewohnte Gebiet in Gadmen, den sanften Tourismus und die Landwirtschaft diverse Einschränkungen und negative Auswirkungen (Lärm, Verkehr, Schmutz, eingeschränkte Zugänglichkeit von touristischen Angeboten, Nutzung landwirtschaftliche Flächen) mit sich. Die KWO wird sich einsetzen, die Immissionen und Einschränkungen möglichst zu minimieren und Betriebsabläufe entsprechend zu optimieren. Die Gemeinde, insbesondere die Talbevölkerung von Gadmen, und KWO sind sich aber auch bewusst, dass sich ein Grossprojekt dieser Dimension nicht ohne Einschränkungen und negative Begleiterscheinungen realisieren lässt. Die KWO setzt sich mit adäquaten gesellschaftlichen und touristische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für die Lebensqualität und die Entwicklung der Gemeinde Innertkirchen bereits heute ein und wird dies auch in Zukunft tun. 

Der «Grimsel-Dialog»

Dieser ist eine Initiative der KWO, welche sie im Mai 2023 initiiert hat, um gemeinsam mit verschiedenen Stakeholdern für die Projekte Vergrösserung Grimselsee und Neubau Speichersee und Kraftwerk Trift die gesetzlich vorgegebenen Ersatzmassnahmen und Restwassermengen zu definieren, wie sie nach Natur- und Heimatschutzgesetz beziehungsweise Gewässerschutzgesetz vorgeschriebene sind. Die erste Phase des Dialogs dauerte von Mai 2023 bis Juni 2024. Vergleiche dazu auch diese Medienmitteilung der KWO. 

In einer zweiten Dialog-Phase haben die verschiedenen Stakeholder seit dem 18. September 2024 die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen, wie sie im Gesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vorgesehen sind, verhandelt und definiert. Das grösste Erschwernis war, dass weder Gesetz noch Verordnung festlegten, in welchem Umfang diese zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen zu erfolgen haben. Diese Verhandlungen wurden am 8. Dezember 2025 in Bern mit einer entsprechenden Vereinbarung abgeschlossen. 

Am Dialog beteiligt waren kantonale Behördenvertreter vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) und vom Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), die KWO, die Verbände WWF Schweiz, WWF Bern, Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz, Pro Natura Bern, Aqua Viva, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Schweizer Alpen-Club SAC, Schweizerischer Fischerei-Verband, Bernisch Kantonaler Fischerei-Verband sowie die Standortgemeinden Guttannen und Innertkirchen.

Die KWO pflegt den partizipativen Prozess seit längerem und erachtet dies als geeignetes Instrument, um breit abgestützte Kompromisse bei komplexen Fragestellungen und vielseitigen Interessenlagen zu finden. 

Zusätzliche ökologische Ausgleichsmassnahmen

Für die Herangehensweise mit Verbänden und dem Kanton für die zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen im Rahmen des «Grimsel-Dialogs» besteht, wie oben erwähnt, eine gesetzliche Grundlage. Das Vorgehen beruht auf Empfehlungen, die der Bund im Rahmen der Vereinbarung des «Runden Tisch Wasserkraft» und später im seit 1. Januar 2025 gültigen Stromgesetzt vorgegeben hat. Der Bund hat in der Vereinbarung empfohlen, für Ausbauvorhaben, die realisiert werden sollen, frühzeitig Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft zu verhandeln. «Zusätzliche Ausgleichsmassnahmen sollen einen möglichst grossen Mehrwert für Biodiversität und Landschaft erbringen und allfällige, nicht durch Ersatzmassnahmen gedeckte, kumulative ökologische und landschaftliche Schäden ausgleichen.» Und wichtig: «Ausgleichsmassnahmen sind Gegenstand von projektspezifischen Verhandlungen zwischen betroffenen Kantonen, Betreibern und Umweltverbänden.» (Vergleiche dazu auch Anhang 3 in der Vereinbarung «Projektspezifische Ausgleichsmassnahmen»). Neu können diese zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen per Gesetz auch ausserhalb des Konzessionsgebiets eines Kraftwerksbetreibers im Standortkanton realisiert werden. Aus diesem Grund war die Partizipation des Kanton Bern beim «Grimsel-Dialog» ein wichtiges Element. Das konkrete Vorgehen für die Ausarbeitung der zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen im Dialog ist im Gesetz jedoch nicht klar definiert. Derartige Verhandlungen habe nun zwischen dem Kanton Bern, den Verbänden und der KWO im Rahmen des «Grimsel-Dialogs» stattgefunden.

Freiwillige gesellschaftliche Ausgleichsmassnahmen

Für die sogenannten «gesellschaftlichen, touristischen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen», wie sie die Gemeinde Innertkirchen im Hinblick auf das Trift-Projekt fordert, besteht auch im neuen Stromgesetz keine gesetzliche Grundlage. Die Geschäftsleitung der KWO wie auch der Verwaltungsrat haben sich jedoch gegenüber den Vertretern der Gemeinde Innertkirchen mehrmals zu den gesellschaftlichen und touristischen Ausgleichsmassnahmen für die Lebensqualität und die Gemeinde bekannt und klar gemacht, dass die KWO gesellschaftliche Ausgleichsmassnahmen erbringen will. Die KWO anerkennt die Relevanz gesellschaftlicher Anliegen im Rahmen eines ausgewogenen Projekts. Diese Haltung hat die KWO mehrmals gegenüber der Gemeinde auch schriftlich zum Ausdruck gebracht und bestätigt.


Innertkirchen seit Beginn beteiligt

Vertreter der Standortgemeinden Innertkirchen und Guttannen waren seit Beginn des «Grimsel-Dialogs» eingeladen und nahmen regelmässig an den Sitzungen teil, sie hatten Zugang zu allen Informationen und brachten sich in den Gesprächen ein. Zudem fanden regelmässige Arbeitsgruppensitzungen mit Gemeinderatsvertetern von Innertkirchen und der KWO zum Trift-Projekt statt. Auch fanden mehrere Treffen auf höchster Ebene zwischen Vertretern der KWO (Verwaltungsrat + Geschäftsleitung) und Gemeindevertretern statt und zudem regelmässiger Schriftverkehr. Zusätzlich organisierte die KWO im Herbst 2024 eine Begehung vor Ort im Gadmental mit dem Verwaltungsrat der KWO, Vertretern der Gemeinde Innertkirchen sowie den Vertretern der Interessengemeinschaften Fuhren und Gadmen mit anschliessendem Austausch. 

Der KWO ist es wichtig, die Anliegen der Gemeinde Innertkirchen ernst zu nehmen, ihnen Rechnung zu tragen und in einem partizipativen Prozess auf Augenhöhe zu verhandeln. Dies im Wissen darum, dass eine ganzjährige Grossbaustelle mit Installationsplätzen, Deponien und sozialen Einrichtungen im Tal für das bewohnte Gebiet in Gadmen, den sanften Tourismus und die Landwirtschaft diverse Einschränkungen und negative Auswirkungen mit sich bringen wird. Für die KWO sind in derartigen Prozessen und bei einem Projekt von derartiger Tragweite gegenseitiger Respekt, Verlässlichkeit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zentral. 


Erste Projektanpassungen durch Erfolge im partizipativen Prozess

Aufgrund der regelmässigen Informationsveranstaltungen der KWO für die Talbevölkerung seit 2017 hat die KWO das Trift-Projekt bereits mehrmals im Sinne und auf Inputs der lokalen Bevölkerung angepasst und weiterentwickelt.

Folgende Forderungen und Wünsche der Interessengruppen sind bisher ins Projekt eingeflossen: 

  • Optimierung der Transportwege und Deponien mit Bezug auf die Baustellenplanung
  • Verschiebung des Portals des Zugangsstollens und der technischen Installationsplätze aus dem Dorfteil Fuhren
  • Integration der Gemeinde-Infrastrukturen, insbesondere der sozialen Einrichtungen (Unterkünfte für die Arbeiter)
  • Sicherstellung der touristischen Infrastruktur während der Bauzeit, z.B. Beispiel Langlaufloipe Gadmen, Wanderweg zur Trifthütte und Ersatz Triftbahn
  • Faire Entschädigungen für die Grundstückeigentümer:innen und die Bewirtschafter:innen für die Landbeanspruchung (Nährstoffbilanz, fehlendes Futter oder die Problematik der Gülle, wird in den Entschädigungen ebenfalls berücksichtigt)

Bereits geleistete Vorinvestitionen durch die KWO

Das Konzessionsgesuch der KWO für das Trift-Projekt ist derzeit vor dem bernischen Verwaltungsgericht aufgrund der Beschwerde des Grimsel-Vereins hängig. Die KWO verfügt gegenwärtig weder über eine gültige Konzession für das Projekt Trift noch über eine gültige Baubewilligung. Planungssicherheit liegt derzeit keine vor. Trotzdem hat die KWO bereits grössere, finanzielle Beiträge für die Region, in Vorableistung für geforderte gesellschaftliche und touristische Ausgleichsmassnahmen geleistet. Es sind dies:

  • Gadmer Lodge: Finanzierungsbeiträge von CHF 230'000.– für die Aufwertung des sanften Tourismus in der Region
  • Langlaufloipe Gadmen: Übernahme der Gesamtkosten für die Umlegung im Dorf Gadmen von CHF 500'000.–
  • Ersatz Triftbahn: Investition von CHF 4.6 Millionen in eine Bahn, die betriebsbedingt für die KWO heute nicht mehr notwendig ist, jedoch mit Blick auf die touristische Attraktivität erneuert wurde
  • Trifthütte-Wegverlegung: Finanzieller Beitrag von CHF 400'000.– 

Weiterer nachhaltiger und direkter Nutzen des Trift-Projekts

  • Jährliche Mehreinnahmen: durch Liegenschaftssteuern von mindestens CHF 750'000.–
  • Substanzielle Einnahmen: während der Bauphase durch die Quellensteuer der zahlreichen Arbeitskräfte  
  • Wirksamer Hochwasserschutz: für das Gadmental und die Gemeinde Innertkirchen
  • Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen: das Projekt trägt zur Zukunftssicherung der KWO bei
  • Wertschöpfung in der Region: Die Region profitiert massgeblich von den Ausbauprojekten der KWO. Das Projekt Neubau Spitallammstaumauer zeigt dies eindrücklich: ein Drittel der Investitionskosten blieben in der Region.   

Vorschlag Phasenmodell für mögliche Ausgleichsmassnahmen

Aufgrund der fehlenden Planungssicherheit hat die KWO im Mai 2024 den Gemeindevertretern von Innertkirchen ein Vorgehen für die gesellschaftlichen Ersatz und Ausgleichsmassnahmen in drei Planungsphasen vorgeschlagen, angelehnt an den Bewilligungsprozess, den Planungsfortschritt (für die Definition der erforderlichen Massnahmen) und die Rechtssicherheit. Die KWO wollte mit diesen Massnahmen und Investitionen in Vorleistung gehen und das Engagement und die Mitwirkung der Gemeinde Innertkirchen in der Projektentwicklung unterstützen. 

Vorschlag Mitwirkungsprozess für gesellschaftliche Ausgleichsmassnahmen

Nach dem negativen Entscheid der Gemeindevertreter zum Vorschlag mit den drei Phasen mit Berücksichtigung der gegenwärtigen Planungsunsicherheit beim Trift-Projekt machte die KWO im Oktober 2025 einen neuen Vorschlag: Anlog des Mitwirkungsverfahrens im «Grimsel-Dialogs» mit den Umweltverbänden wollte sie auch mit den Gemeindevertretern sowie den Interessengemeinschaften Gadmen und Fuhren einen Mitwirkungsprozess führen und diesen durch eine externe Moderation leiten lassen. Ziel des Prozesses waren die Koordination und Berücksichtigung der verschiedenen Interessen, tragfähige und breit abgestützte Lösungen für die betroffene Bevölkerung und Sicherstellung der Planungssicherheit für alle Beteiligten. 

Für die KWO war essentiell, dass die gesellschaftlichen Ausgleichsmassnahmen jenen Menschen zugutekommen, welche die Lasten des Grossprojektes zu tragen haben (Projekt-Einzugsgebiet). 

Für ein Massnahmenpaket in diesem Rahmen stellte die KWO auf Entscheid des Verwaltungsrates einen maximalen Finanzrahmen in der Höhe der ökologischen Ausgleichsmassnahmen für das Trift-Projekt (CHF 7 Millionen) für die Gemeinde Innertkirchen in Aussicht. Anstelle eines Fonds zur freien Verfügung sollen die finanziellen Mittel in eine neu zu gründende Stiftung eingebracht werden. Diese gewährleistet die unabhängige Umsetzung der gemeinsam mit der Gemeinde Innertkirchen sowie den Interessengemeinschaften Gadmen und Fuhren erarbeiteten Projekte. 

Dieses Vorgehen im Mitwirkungsprozess sowie das Vorgehen bezüglich der Geldeinlage in eine Stiftung haben die Gemeindevertreter von Innertkirchen abgelehnt.


Die Forderungen der Gemeinde Innertkirchen

Die KWO stand seit Beginn des Grimsel-Dialogs in engem Austausch mit der Gemeinde. Die KWO hat die Anliegen ernst genommen und mehrmals bekräftig und auch unter Beweis gestellt, dass man an einer gemeinsamen Lösung arbeiten und die Interessen der Talbevölkerung berücksichtigen will. 

Seit Mai 2023 haben sich die Anliegen, aber auch die Forderungen der Gemeinde immer wieder geändert, gegen Ende 2025 wuchs der Forderungskatalog an und enthielt teilweise Anliegen, die ausserhalb des Einflussbereiches der KWO lagen. So forderten die Gemeindevertreter beispielsweise eine Beteiligung der Gemeinde an den Wasserzinsen (gehen gesetzlich an den Kanton) oder einen Stromrappen, das heisst, eine substantielle Vergünstigung des Strompreises für alle Gemeindebewohner:innen, die KWO ist jedoch nicht Stromlieferantin für Innertkirchen. 

Die Gemeinde zeigt sich wenig kompromiss- und verhandlungsbereit und scheint nicht an gemeinschaftlichen Lösungen interessiert. Die Gemeinde erwartet von der KWO, dass ihre Forderungen eins zu eins übernommen werden. 

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Keine neuen Schutzgebiete

Mit dem fortwährenden Schmelzen der Gletscher entstehen hochalpin neue Gebiete, sogenanntes herrenloses Land, das noch keinen Eigentümer hat. Dieses Land fällt gemäss derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen dem Kanton Bern zu. Das Gebiet am Steingletscher, das nicht zu den neu entstandenen Gletschervorfeldern gehört, ist Eigentum der KWO, wo sie seit Jahren einen sanften Tourismus ermöglicht, mit der Bewirtschaftung von Parkplätzen, Besucherlenkung und einem Ranger, der die Gäste über das Verhalten aufklärt. 

Der Kanton Bern hat das herrenlose Land im Gebiet Gletschervorfeld Stein gemäss Gesetzesgrundlage für sich beansprucht. Eine Übertragung des herrenlosen Landes an die KWO war und ist nicht vorgesehen. 

Die KWO hat das Anliegen der Gemeinde Innertkirchen, auf dem Gemeindegebiet keine neuen Naturschutzgebiete zu errichten, ernst genommen. Das Gebiet Gletschervorfeld Stein wird nicht unter Schutz gestellt. Die KWO hat sich gegenüber Umweltschutzorganisationen und dem Kanton Bern konsequent und erfolgreich gegen eine Unterschutzstellung des Gebiets Steingletscher eingesetzt. Durch die im «Grimsel-Dialog» gemeinsam erarbeitete Dienstbarkeit und die Festlegung zukünftiger Nutzungen konnte eine Unterschutzstellung durch den Bund abgewendet werden. Entgegen der Behauptung der Gemeinde sind diese Nutzungsverzichte keine faktischen Schutzgebiete. Ohne diese Regelungen wird der Druck von Bund und Kanton steigen, eine Unterschutzstellung durchzusetzen. Im gemeinsamen Interesse liegt es daher, dass sämtliche heutigen Nutzungen (Alpwirtschaft, Tourismus, Alpinismus) weiterhin möglich bleiben und zugleich Natur und Landschaft bewahrt werden.

Eine intensivere Nutzung (etwa mit neuen Hotels, Strassen oder Skilifte) ist am Steingletscher auch gegenwärtig nicht möglich, zugelassen ist lediglich sanfter Tourismus, wie es im Schutz- und Nutzungskonzept festgehalten ist. Eine touristische Weiterentwicklung der Gemeinde in diesem Gebiet ist daher nicht realistisch, auch, zumal das Gebiet mehrheitlich Eigentum der KWO ist. Ausserdem übernimmt die KWO proaktive die Schutzaufsicht in ihrem Gebiet. Dafür ist der KWO-Ranger zuständig.


Keine7 Millionen Franken vs. 55 Millionen Franken

 

Der Betrag von 55 Millionen Franken für den Rückbau des Simmewehrs ist eine Kostenschätzung und stammt aus einer Projektvariante, welche die BKW 2022 beim BAFU für einen möglichen Rückbau einreichte. Die Kostenschätzung führte jedoch dazu, dass das BAFU die Massnahme als voraussichtlich unverhältnismässig einstufte. Das BAFU hat Mittel von rund 1 Milliarde Franken für die gesamte Sanierung Wasserkraft in der Schweiz zur Verfügung[NR1] . [NR2] Gleichzeitig beauftragte das BAFU den Kanton Bern, eine Gesamtbetrachtung zu erarbeiten, um mögliche Synergien mit weiteren Sanierungsprojekten an der Simme zu prüfen. Diese Arbeiten laufen derzeit. 

 

Die 7 Millionen Franken, welche die KWO im Rahmen der gesellschaftlichen und touristischen Ausgleichsmassnahmen für die Standortgemeinde Innertkirchen in die Verhandlungen eingebracht hat, sind ein freiwilliger Beitrag für die Talbevölkerung, da die Grossbaustelle für bewohnte Gebiete in Gadmen, den sanften Tourismus und die Landwirtschaft diverse Einschränkungen und negative Auswirkungen mit sich bringt. Hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage und der Betrag steht nicht im Zusammenhang mit der Sanierung Wasserkaft.

 

Haben Sie Fragen zu einzelnen Sachverhalten? Schreiben Sie uns: 

kommunikation@kwo.ch

 [NR1]Stimmt das so? Sollen wir das sagen?

 [NR2]Inhaltlich alles ok? Dürfen wir das nennen?