GewässersanierungDas Gewässerschutzgesetz schreibt in den Artikeln 80-84 eine Gewässersanierung für Restwasserstrecken vor, bei denen eine Konzession für Wasserentnahmen bereits erteilt wurde. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss diese Gewässersanierung bis Ende 2012 abgeschlossen sein - die KWO hat bereits im April 2006 ihr Gewässersanierungskonzept beim Kanton Bern eingereicht. |
Schweizerisches Gewässerschutzgesetz (vollständig)
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