Das Gewässerschutzgesetz schreibt in den Artikeln 80 bis 84 eine Gewässersanierung für Restwasserstrecken vor, bei denen eine Konzession für Wasserentnahmen bereits erteilt wurde. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss diese Gewässersanierung bis Ende 2012 abgeschlossen sein.
Der Kanton hat Ende 2010 die Gewässersanierung offiziell verfügt. Die KWO hat bereits erste Massnahmen umgesetzt und wird bis 2012 alle weiteren Massnahmen umsetzen – vorausgesetzt, dass die dafür nötigen wasserbaulichen Bewilligungen rechtzeitig gesprochen werden. Künftig wird an 11 Wasserfassungen Restwasser dotiert sowie eine Fassung wird fischgängig gemacht. Ausserdem wird am Geschiebesammler Obermad jährlich 1000-2000 m3 Geschiebe dotiert, um wieder genügend Laichsubstrat für die Bach- und Seeforellen zu gewährleisten, neue Habitate zu schaffen und der Sohlenerosion entgegen zu wirken.