Luftqualität
Verschiedene Erlasse, Verordnungen und Gesetze verpflichten nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch Firmen, sich umweltgerecht zu verhalten. Zu diesen Vorgaben zählen die Luftreinhalteverordnung, das CO2-Gesetz und das Energiegesetz. Das Einhalten der Luftqualitätsgrenzwerte ist in der Schweiz im Hochsommer und in kalten Wintern eine grosse Herausforderung. Der motorisierte Verkehr ist dabei einer der Hauptverursacher von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Luftschadstoff-Emissionen und Klimagasen.
Die Anlagen der KWO liegen räumlich weit auseinander und werden in der Regel mit Motorfahrzeugen angefahren. Die KWO will mit konkreten Massnahmen die Emissionen dieser Fahrten reduzieren. Darum beschafft sich die KWO emissionsfreie Elektrofahrzeuge.
Mit der Zunahme gefahrener Kilometer durch Elektrofahrzeuge an Stelle von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sinkt der Anteil des Luftschadstoff- und CO2-Austosses sowie der Feinstaubbelastung pro gefahrene Autokilometer.
Indikator
Anteil Elektromobilität
Messgrösse
Anteil gefahrene Kilometer mit Elektrofahrzeugen in % der gesamten Fahrleistung der KWO-Flotte (Fahrzeuge < 3.5t).
Ziel
Der Anteil gefahrener Kilometer mit Elektrofahrzeugen steigt.
Jahresvergleich
Jahr
Wert in %
Zielerfüllung
Interpretation / Massnahmen / Bemerkungen
2022
10.35
Zieltendenz nicht erreicht.
2023 wird die Elektrofahrzeugflotte erweitert, so dass der Anteil gefahrener Kilometer mit Elektrofahrzeugen steigen wird.
2021
11.37
Zieltendenz gegenüber Vorjahr erfüllt.
2020
11.16
Zieltendenz gegenüber Vorjahr erfüllt.
Keine zusätzlichen Massnahmen notwendig.
2019
10.33
Zielwert nicht erreicht.
Im Betrieb mehr Aufträge in der ganzen Schweiz realisiert: Die Fahrten erfolgten jeweils mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
2018
11.58
Zieltendenz gegenüber Vorjahr erfüllt.